Kontakt
Dustin Wiese
Zu den Aufgaben des StuRa gehört es, aus den von den Studierenden gezahlten Beiträgen Projekte zu fördern, die den Studierenden zugute kommen. Wenn du noch Geld für ein Projekt brauchst, das für mehrere Studierende eine Bereicherung bringt, sind wir gerne bereit dich zu unterstützen.
Was fördern wir?
Prinzipiell alle studentischen Projekte, bei denen ein Nutzen für die Studierendenschaft erkennbar ist. Dazu gehören kulturelle Veranstaltungen, Vorträge, Fahrten auf Messen, Sport-Events...
- Die geförderten Projekte sollten dem Prinzip von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügen.
- Wirtschaftliche Projekte (z. B. Verkauf) und Ausschank alkoholischer Getränke fördern wir NICHT.
Wie fördern wir?
Am gebräuchlichsten ist das Modell Risikoförderung. Das bedeutet, dass für einen vereinbarten Betrag Garantie gegeben wird, und nach erfolgter Veranstaltung anhand der Abrechnung geprüft wird, wie viel von uns ausgezahlt wird, maximal jedoch der vorher festgelegte Betrag.
In begründeten Einzelfällen ist auch eine Vorauszahlung oder ein Kredit möglich. Sachförderung gewähren wir ebenfalls.
- Erster Ansprechpartner ist das Referat Finanzen. Hier diskutieren wir, ob und welche Fördermöglichkeiten bestehen
- Im nächsten Schritt wird ein schriftlicher Antrag ausgearbeitet. Dieser wird dem StuRa zur Abstimmung vorgelegt. Weitere Hinweise findest du hier.
- Wichtig für neue Projekte:
Für einen erfolgreichen Förderungsantrag solltest du mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung mit dem Referat Finanzen Kontakt aufnehmen.
- Wichtig für sich regelmäßig wiederholende Projekte:
Für einen erfolgreichen Förderungsantrag solltest du mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung mit dem Referat Finanzen Kontakt aufnehmen.
Was ist nach der Veranstaltung noch zu tun?
Damit die Förderung auch ausgezahlt werden kann, brauchen wir einen Nachweis über ihre sachgerechte Verwendung. Deswegen sollte nach dem Ereignis eine Abrechnung angefertigt werden. Die Frist hierfür beträgt 6 Monate, danach verfällt die Förderzusage. In begründeten Fällen kann auch eine Fristverlängerung gewährt werden, diese muss schriftlich beantragt und begründet werden, und wird dann vom StuRa abgestimmt.