Die Promovierendenvertretung

Die Mitglieder der Promovierendenvertretung sind eure Ansprechpartner rund um die Promotion. Wir vertreten die Belange der Promovierenden in den verschiedenen Hochschulgremien und stehen euch immer für Fragen rund um eure Promotion zur Verfügung. Wir freuen uns immer über euren Input und natürlich auch über neue Mitglieder!

Wenn ihr uns besser kennenlernen wollt, kommt gerne zu einer unserer Sitzungen vorbei oder sprecht uns direkt an. Wie das am besten geht und wer wir genau sind, haben wir euch auf dieser Seite kurz zusammengefasst.

 

Kontakt

E-Mail: promovertretung@tu-ilmenau.de

Sitzungen: montags in der ungeraden Woche ab 17:15 Uhr im Raum Helmholtzbau H 1548.

Was ist die Promovierendenvertretung?

Die Promovierendenvertretung vertritt die Belange der Doktorandenschaft der TU Ilmenau, setzt sich für bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen bei der Promotion ein, beschäftigt sich mit landes- und hochschulpolitischen Themen, die speziell die Promovierenden betreffen und ist Anlaufstelle für alle Mitglieder der Doktorandenschaft.

Sie wurde mit dem neuen Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG), das im Jahr 2019 vollständig in Kraft trat, eingeführt. Ihre Mitglieder werden mit einer Amtszeit von einem Jahr durch die Doktorandenschaft gewählt. Die Promovierendenvertretung darf Vertreter*innen zu allen Sitzungen der universitären Gremien entsenden (z. B. Fakultätsräte oder Senat).

Wie werden wir gewählt?

Die Wahlen finden gleichzeitig mit den Wahlen zu den studentischen Gremien im Jahresrhythmus statt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Doktorandenschaft, d. h. jede an einer Fakultät als Doktorand*in angenommene Person. Du musst also nicht an der Universität angestellt oder immatrikuliert sein, um dein aktives und passives Wahlrecht auszuüben!

Kandidieren kann jedes Mitglied der Doktorandenschaft auf einer der neun Listen (jeweils eine pro Fakultät, eine für Stipendiat*innen, internationale Studierende, Angehörige von Graduiertenkollegs und externe Doktorand*innen). Auf diese Weise decken wir ein breites Meinungsspektrum und viele verschiedene Erfahrungen und Arbeitssituationen in der Vertretung ab.

Gewählt sind diejenigen, die auf ihrer Liste die meisten Stimmen auf sich vereinen; die mit den zweitmeisten Stimmen sind jeweils stellvertretend gewählt. Darüber hinaus freut sich die Promovierendenvertretung stets über Interessierte, die die Arbeit der Promovierendenvertretung unterstützen oder sich über diese informieren möchten.

Wie könnt ihr uns erreichen?

Aktuelle Informationen und mögliche kurzfristige Änderungen zu unseren nächsten Treffen erhaltet ihr auch immer per E-Mail. Auf unseren Sitzungen könnt ihr unkompliziert mit anderen Doktorand*innen unserer Uni in Kontakt kommen, euch vernetzen und allgemein eure Fragen loswerden. Darüber hinaus versuchen wir, euch dort über alle relevanten Events für Doktorand*innen auf dem Laufenden zu halten.

Schaut auch gerne auf unseren Social Media Seiten auf LinkedIn und Instagram vorbei. Hier erhaltet ihr spannende Einblicke in unsere Arbeit und Hinweise zu aktuellen Events!

Rechtliche Grundlage

 

ThürHG §21 Abs. 4

„Die von der nach den Promotionsordnungen zuständigen Stelle angenommenen Doktoranden bilden die Doktorandenschaft. Die Doktorandenschaft ist keine Mitgliedergruppe im Sinne des Absatzes 2; die Rechtsstellung der Doktoranden als Mitglieder nach den Absätzen 1 und 2 oder als Angehörige nach Absatz 3 bleibt durch ihre gleichzeitige Zugehörigkeit zur Doktorandenschaft unberührt. Die Doktorandenschaft wählt die Mitglieder einer Promovierendenvertretung. Die Promovierendenvertretung gibt in allen sie betreffenden Angelegenheiten gegenüber den Organen und Gremien der Hochschule Empfehlungen ab; ein Vertreter der Promovierendenvertretung kann an den Sitzungen der Organe und Gremien der Hochschule mit Ausnahme des Präsidiums und des Hochschulrats, zu denen er wie ein Mitglied zu laden ist, mit Antrags- und Rederecht teilnehmen. Das Nähere zu den Aufgaben und Rechten, zur Zusammensetzung und zur Wahl der Promovierendenvertretung regelt die Hochschule in einer Satzung.“

Satzung

Beschlossen am 14. Mai 2019 durch den Senat der TU Ilmenau. Diese findet ihr hier.

Geschäftsordnung

Verabschiedet am 24.10.2019 durch die Promovierendenvertretung. Diese findet ihr hier.