Kontakt
Amrutha Govindarajula
Liebe Studierende,
nach den jüngsten Vorfällen in Studierendenunterkünften möchten wir euch auf die Regeln für Untervermietung aufmerksam machen und euch Hinweise geben. Wenn ihr eine Untervermietung in Erwägung zieht, haltet euch bitte unbedingt an diesen Leitfaden, um Problemen und Konflikten vorzubeugen:
- Es liegt in eurer Verantwortung, euren Vermieter (z. B. Studierendenwerk, WBG, IWG, ...) zu kontaktieren und dessen Erlaubnis einzuholen, bevor ihr euer Zimmer untervermietet.
- Dieser Hinweis betrifft die Unterkünfte des Studierendenwerks: Wir empfehlen euch dringend, nur an andere Studierende unterzuvermieten, um die Sicherheit auf dem Campus zu gewährleisten und den Zutritt externer Personen zu den Studierendenunterkünften zu unterbinden. Das Studierendenwerk kann auch eine Immatrikulationsbescheinigung von eurem Untermieter verlangen.
- Nach der Zustimmung durch euren Vermieter solltet ihr sicherstellen, dass alles mit einem rechtsgültigen Untermietvertrag geregelt wird.
- Sollte euer Vermieter erfahren, dass ihr euer Zimmer untervermietet habt, ohne diesen darüber in Kenntnis zu setzen, kann das schwerwiegende Folgen haben, bis hin zur Kündigung des Mietvertrags.
Wir empfehlen, diese Schritte zu befolgen, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf zu gewährleisten. Wir haben zwei Vorlagen für einen Untermietvertrag (befristet/unbefristet) erstellt, die ihr verwenden und an eure spezifischen Bedingungen anpassen könnt. Bei Unklarheiten oder Rückfragen könnt ihr euch gerne an uns wenden. Bitte lasst uns auch wissen, sollte euer Vermieter eure Anfrage zur Untervermietung ablehnen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, sich beim Mieterverein beraten zu lassen.
Viele Grüße
Euer Referat Internationales (StuRa)