Der Studierendenrat der Technischen Universität Ilmenau ist bemüht, seine Internetangebote barrierefrei zu gestalten. Die Rechtsgrundlage bilden dabei das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG), die Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (ThürBITVO), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Eine umfassende Prüfung der Barrierefreiheit fand für diesen Dienst bislang noch nicht statt.
Hinweise geben
Dir ist ein Mangel aufgefallen oder du hast einen Verbesserungsvorschlag für uns? Dann kannst du dich an unser Referat IT wenden. Wir freuen uns immer über Hinweise und bemühen uns, diese zeitnah umzusetzen. Bitte beachte aber auch, dass wir beim StuRa alle ehrenamtlich arbeiten.
Studierendenrat der TU Ilmenau
Referat IT
Postfach 100 565
98684 Ilmenau
E-Mail: ref-it@tu-ilmenau.de
Durchsetzungsverfahren
Solltest du durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unseres Internetangebotes benachteiligt worden sein und wir deine Rückmeldungen nicht zu deiner Befriedigung bearbeit haben, kannst du dich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: +49 361 573 811 741
Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de