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The Elected Convention draws up a list of nominees for the election of the Student Consul, as well as for the student members of the Senate Committees and elects the Arbitration Committee. In addition, the Elected Convention ensures the flow of informations among the individual student committee members.
The Student Council (StuRa) is the elected representation of interests of the student body of the TU Ilmenau and represents the students towards the university, the city, the federal state and the German government. The body consists of 21 equal members with voting rights. They are elected annually by the student body in the summer semester (usually beginning of June). Sixteen of the members are directly elected. The remaining five are representatives of the five faculty student councils, each of which sends one of its members to the StuRa. Participation is open to all students and is welcome. The StuRa has set up departments for a number of subject areas, whose members deal with questions and problems from these areas. In addition, the StuRa takes care of the students, e.g. during the ErstiWoche.
Jede Fakultät besitzt einen Fachschaftsrat. Dieser hat die Aufgabe die spezifischen Interessen der Studierenden gegenüber der Fakultät zu vertreten. Die Mitglieder setzen sich für die Verbesserungen der Studienbedingungen ein, greifen Ideen von Studierenden auf und fördern die Kommunikation zwischen Studierendenschaft und Fakultät. Da"-rü"-ber hinaus werden Veranstaltungen wie z. B. Messefahrten oder Fachschaftspartys organisiert. Seit 2005 sind die Fachschaftsräte zudem für die Auswahl und Mitarbeit der studentischen Tutoren für die Erstsemesterbetreuung verantwortlich. Die Mitarbeit in Fachschaftsräten ist immer erwünscht und auch ohne Wahl möglich.
Der studentische Konsul koordiniert sowohl die Informationsflüsse zwischen den studentischen Vertretern in den verschiedenen Universitätsgremien, als auch zwischen den studentischen Vertretern und den übrigen Mitgliedergruppen innerhalb der Universitätsgremien. Dazu hat er in allen universitären Gremien mit studentischer Beteiligung eine beratende Stimme und kann an den entsprechenden Sitzungen teilnehmen. Er ist ein zusätzlicher Ansprechpartner für die Universitätsleitung bei studentischen Angelegenheiten und vermittelt hierbei die Interessen sowie die Beschlüsse der Studierendenschaft.
The student advisory board of the city of Ilmenau was founded in order to better represent the interests of the students of the TU Ilmenau towards the city. Through this body it was possible to intensify the networking of the university, the student body and the city. The members work in committees of the city and consider the issues raised from a studentic point of view.
Der Fakultätsrat ist das oberste Entscheidungsgremium jeder Fakultät. Alle fünf Fakultäten verfügen über einen Fakultätsrat. Er entscheidet über die bereitstehenden Mittel der Fakultät, insbesondere in finanzieller und personeller Hinsicht. Des Weiteren befasst er sich mit den Studienordnungen der Fakultät, sowie den Prüfungs- und Promotionsordnungen.
Die Studienkommission ist ein Ausschuss des jeweiligen Fakultätsrates. Dieser befasst sich mit Fragen der sinnvollen Organisation und Durchführung des Lehrbetriebes. Außerdem erarbeitet die Studienkommission auf Grundlage der Vorschläge der Studiengangkommissionen Änderungen für die Studienordnungen und den Studienablauf.
Es gibt entweder pro Studiengang oder für die gesamte Fakultät einen Prüfungsausschuss, welcher Entscheidungen über studien- und prüfungsrelevante Fragen bzw. Anträge von Studierenden trifft. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Für jeden Studiengang existiert eine Studiengangkommission, die sich mit Entwurf und Änderungen der Studiendokumente, wie Studien- und Prüfungspläne oder Studienordnungen, des jeweiligen Studiengangs beschäftigt.
Eine Berufungskommission wird einberufen, wenn ein Lehrstuhl frei oder geschaffen wird. Sie ist für die Erstellung einer Berufungsliste bzw. Reihenfolge zuständig.
Einfache Professur:5 Professoren, 2 Studierende, 2 akademische Mitarbeiter
Für Lehrangebot mehrerer Fakultäten:7 Professoren, 3 Studierende, 3 akademische Mitarbeiter
Juniorprofessur:2 Professoren der Fakultät, 1 Professor einer anderen Fakultät oder Universität, 1 Studierender, 1 akademischer Mitarbeiter
Der Dekan leitet die Fakultät und entscheidet über alle Angelegenheiten der Fakultät, die nicht ausdrücklich dem Fakultätsrat zugewiesen sind. Hat die Fakultät das Amt des Studiendekans eingerichtet, nimmt er im Rahmen der Gesamtverantwortung des Dekans die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben wahr.
Der Hochschulrat soll das Ansehen und die Interessen der Universität in den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik repräsentieren. Dazu gibt er Vorschläge zur Profilentwicklung der Universität, zur Schwerpunktsetzung im Bereich der Forschung und Lehre, sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots. Der Hochschulrat besteht aus acht Mitgliedern, davon fünf externe, ein Vertreter des Ministeriums, sowie zwei Vertreter der Hochschule, von denen einer der Gruppe der Professoren angehört und die andere Person einer anderen Gruppe angehört. Zusätzlich zu den acht stimmberechtigten Mitgliedern haben das Präsidium, ein Vertreter des Studierendenrates sowie der Personalratsvorsitzende Antrags- und Rederecht.
Der Senat ist für Angelegenheiten zuständig, die für das Wohl der gesamten Universität von Belang sind. Er befasst sich mit allen fakultätsübergreifenden Fragen. Zur Vorbereitung von Entscheidungen hat der Senat verschiedene Ausschüsse wie z. B. Forschung und Bildung.
Der ständige Senatsausschuss für Studium und Lehre (Studienausschuss, kurz StAu) ist ein Ausschuss des Senats, welcher die Lehre betreffende Entscheidungen vorbereitet.
Der ständige Senatsausschuss für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (Forschungsausschuss) widmet sich als Ausschuss des Senats Angelegenheiten von Forschung und wissenschaftlichem Nachwuchs. Er ist zuständig für den Universitätsentwicklungsplan.
Das Präsidium leitet die Hochschule, wobei der Präsident die Universität gerichtlich und außergerichtlich nach außen vertritt und zuständig für die laufenden Geschäfte der Hochschule ist. Der Kanzler leitet die Verwaltung der Hochschule unter der Verantwortung des Präsidenten und ist Beauftragter für den Haushalt. Zur Vorbereitung von Entscheidungen und Entscheidungsprozessen setzt sich das Präsidium mit den Dekanen, dem studentischen Konsul und dem Gleichstellungsbeauftragten ins Benehmen.
Der Gleichstellungsrat unterstützt den Gleichstellungsbeauftragten der TU Ilmenau und ist insbesondere für die Erstellung und Durchsetzung eines Programms zur Frauenförderung sowie von Richtlinien zur Erhöhung des Anteils von Wissenschaftlerinnen an der Universität zuständig.
Der ZAK obliegt die Prüfung der Studiengänge hinsichtlich geltender externer und interner Vorgaben im Rahmen der internen Akkreditierung sowie die Ableitung einer entsprechenden Akkreditierungsempfehlung für den Senat.
Die Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS) ist der Zusammenschluss der Studierendenschaften aller Thüringer Hochschulen. Sie ist die gesetzlich verankerte Vertretung der Studierendenschaften gegenüber dem Freistaat Thüringen. Neben den Stellungnahmen gegenüber dem Ministerium und dem Landtag organisiert und koordiniert sie landesweite Aktionen der Studierendenschaften und bietet in Arbeitsforen eine Plattform zum inhaltlichen Austausch der an den jeweiligen Hochschulen angesiedelten Referate.
Der Verwaltungsrat ist das oberste Beschlussgremium des Studierendenwerks Thüringen. An der TU Ilmenau wird er zudem von einem sog. Mensaausschuss im Bereich der Mensa unterstützt.